Allgemeine Geschäftsbedingungen von nothegger-massiv.at.
1. Allgemeines
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf alle Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen von Produkten („Produkte“), sowie auf Dienstleistungen die von Nothegger Massiv GmbH, FN 560407 d, Strass 89, 6393 St. Ulrich am Pillersee, info@nothegger-massiv.at, („Nothegger“) angeboten, vertrieben und erbracht werden. Diese AGB sind auch auf Bestellungen, Verkäufe und Lieferungen anwendbar, wenn diese über den Webshop unter infittery.com angeboten werden.
1.2. Diese AGB sind für sämtliche Kunden von Nothegger maßgeblich („Kunde“). Sofern es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG handelt („Verbraucher“), werden in den einzelnen Bestimmungen zum Teil gesonderte Vereinbarungen getroffen. Das Alter der Kunden muss, sofern es sich bei diesen um natürliche Personen handelt, mindestens 18 Jahre betragen.
1.3. Allgemeine Bedingungen des Kunden, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen, gelten nicht, auch wenn Nothegger diesen nicht dezidiert widerspricht. Solche Bedingungen gelten nur dann, wenn die Parteien im Einzelfall eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen haben.
1.4. Nothegger bleibt die Änderung dieser AGB vorbehalten. Für den Verkauf und die Lieferung von Produkten sowie für die Erbringung von Planungs-, Montage- und Projektarbeiten gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden AGB.
2. Bestellung, Bestellbestätigung und Versandbestätigung
2.1. Allfällige Abbildungen, Preisangaben und sonstige öffentliche Äußerungen von Nothegger in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen stellen eine Einladung an den Kunden dar, ein verbindliches Angebot über den Erwerb der Produkte oder die Erbringung der Dienstleistungen an Nothegger zu richten („Bestellung“). Bestellungen des Kunden sind, sofern nicht abweichend vereinbart, für die Dauer von 14 (vierzehn) Tagen verbindlich.
2.2. Nothegger wird dem Kunden an die von ihm angegebene Kontaktdaten (insbesondere E-Mail- Adresse) eine Bestätigung senden, dass die Bestellung bei Nothegger eingelangt ist („Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt nicht die Annahme der Bestellung des Kunden dar, sondern bestätigt bloß das Einlangen. Es steht Nothegger frei, die Bestellung des Kunden zur Gänze oder teilweise ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen. Bei Verbrauchern wird eine teilweise Annahme nur dann erfolgen, wenn der Verbraucher auch ein Interesse an einer teilweisen Erfüllung hat.
2.3. Die Bestellung des Kunden wird seitens Nothegger angenommen, (i) indem alle oder auch nur einzelne Produkte tatsächlich an den Versanddienstleister zum Versand übergeben werden, (ii) die Dienstleistungen tatsächlich erbracht werden oder (iii) die Annahme der Bestellung explizit durch Nothegger erklärt wird. Alternativ zum Versand oder der tatsächlichen Leistungserbringung kann Nothegger die Bestellung des Kunden durch eine ausdrückliche Bestätigung annehmen („Auftragsbestätigung“). Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so ist die Auftragsbestätigung maßgeblich, wenn der Kunde nicht binnen 7 Tagen ab deren Erhalt widerspricht.
2.4. Mit der Auftragsbestätigung oder der Versendung oder der tatsächlichen Leistungserbringung kommt der Vertrag über den Verkauf und die Lieferung der Produkte zwischen dem Kunden und Nothegger zustande. Der Kaufpreis und die jeweiligen Produkte sowie die zu erbringenden Dienstleistungen sind in der Auftragsbestätigung spezifiziert.
2.5. Abbildungen, Zeichnungen sowie Maß- und Leistungsangaben sowie öffentliche Aussagen (bspw auf der Website oder in Marketingunterlagen) sind nicht Vertragsinhalt, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden.
3. Allgemeine Ausführungsbestimmungen
3.1. Nothegger steht es frei, bei Bedarf zur Vertragserfüllung erforderliche Tätigkeiten ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen, wobei diesfalls kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden entsteht.
4. Preise und Zahlung
4.1. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive Umsatzsteuer, jedoch exklusive Versandkosten oder sonstiger Gebühren, sofern nicht abweichend angegeben.
4.2. Kostenvoranschläge von Nothegger sind grundsätzlich unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
4.3. Der Kunde erteilt Nothegger zum Zeitpunkt der Bestellung – vorbehaltlich der Annahme durch Nothegger – die Ermächtigung, den jeweiligen Kaufpreis der Produkte inklusive Versandkosten oder das vereinbarte Entgelt vom Zahlungsmittel des Kunden abzubuchen. Leistungen von Nothegger werden gegen Vorauskasse erbracht, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbart haben.
4.4. Der Kaufpreis zuzüglich der Versandkosten bzw das sonstige vereinbarte Entgelt wird mit Bestellung durch den Kunden auf dessen Zahlungsmittel zur Abbuchung durch Nothegger autorisiert. Das Konto des Kunden wird erst bei Annahme der Bestellung mittels Versand, Erbringung der Leistung oder Auftragsbestätigung belastet.
4.5. Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, werden 8% Verzugszinsen p.a. vereinbart. Für Mahnungen wird ein Pauschalbetrag von EUR 20,00 verrechnet.
5. Zustellungstermin und Verzug
5.1. Von Nothegger genannte Zustellungstermine oder Termine für die nach den Angaben sind unverbindlich.
5.2. Ist die Nichteinhaltung des Zustellungstermins auf höhere Gewalt, wie insbesondere Pandemien, auf Arbeitskämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches von Nothegger liegen, wie insbesondere Lieferverzögerungen bei Zulieferern/Vertragspartnern von Nothegger zurückzuführen, so verlängert sich die Leistungsfrist jedenfalls angemessen für die Dauer des Hindernisses. Nothegger wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände ehestmöglich mitteilen.
5.3. Für den Fall, dass Nothegger in Verzug gerät, hat der Kunde Nothegger schriftlich eine Nachfrist von zumindest vier Wochen zu setzen. Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden aufgrund Verzugs von Nothegger ist erst nach
fruchtlosem Ablauf der gesetzten Nachfrist zulässig.
5.4. Nothegger gerät nicht in Verzug, solange der Kunde vereinbarte oder offensichtlich notwendige Mitwirkungsleistungen nicht erbracht hat, wie beispielsweise die Bekanntgabe von Maßen oder sonstige Spezifikationen.
5.5. Nothegger kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde Mitwirkungsleistungen trotz schriftlicher Aufforderung und einer Nachfrist von vierzehn Tagen nicht erbringt.
6. Gefahrübergang/Lieferung
6.1. Nothegger liefert Produkte und Waren Ex Works (EXW) Incoterms, sofern nicht abweichend vereinbart. Die Gefahr geht daher mit Zurverfügungstellung an der Laderampe auf den Kunden über.
6.2. Wenn Nothegger die Produkte über den Webshop versendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte bereits mit Aushändigung der Produkte an den Versanddienstleister über. Sollte der Kunde Verbraucher sein, so geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Produkte, wenn Nothegger die Produkte versendet, erst auf den Kunden über, wenn die Produkte beim Kunden oder bei einem vom Kunden bestimmten Dritten abgeliefert werden.
6.3. Hat der Kunde selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine von Nothegger vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Produkte an den Versanddienstleister über.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Nothegger behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und der Nebengebühren (insbesondere Versandkosten) durch den Kunden vor.
7.2. Veräußert der Kunde die Produkte, tritt er bereits jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen den Dritten mit allen Nebenrechten an Nothegger bis zur völligen Erfüllung ab. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist: Der Kunde hat die für die Zession notwendigen Publizitätsmaßnahmen (insbesondere Buchvermerk) zu setzen.
7.3. Der Kunde hat Nothegger von allen den Eigentumsvorbehalt berührenden Vorgängen unverzüglich zu informieren, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
8. Gewährleistung
8.1. Für Mängel, die auf Angaben, Zeichnungen oder individuelle Wünsche des Kunden zurückzuführen sind sowie auf Materialien, die der Kunde selbst beigestellt hat, leistet Nothegger keine Gewähr.
8.2. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, nicht ordnungsgemäße, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Reinigung sowie unübliche Einwirkungen.
8.3. Für den Fall eines gewährleistungspflichtigen Mangels ist Nothegger berechtigt, die Produkte nach eigener Wahl am Sitz von Nothegger zu verbessern oder auszutauschen. Kosten für den Rückversand der Produkte sind vom Kunden zu tragen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, trägt Nothegger die Kosten des Rückversands.
8.4. Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat der Kunde ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn kein bloß geringfügiger Mangel vorliegt und Nothegger eine gesetzte Frist von vierzehn Tagen für die Verbesserung oder den Austausch fruchtlos verstreichen lässt. Liegt ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Kaufpreises zu.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen bei dem Abnahmetermin unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und solche Mängel unverzüglich in einem Abnahmeprotokoll schriftlich und bestimmt zu rügen. Soweit im Abnahmeprotokoll bei entsprechender Untersuchung erkennbare Mängel nicht vermerkt werden, so gilt die Leistung als genehmigt und die Unterfertigung des Abnahmeprotokolls als Verzicht auf weitere Ansprüche des Kunden. Auch bei entsprechender Untersuchung nicht erkennbare Mängel („versteckte Mängel“), sind unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit, schriftlich und bestimmt zu rügen. Erfolgt die Rüge nicht im Abnahmeprotokoll oder bei versteckten Mängeln binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich und bestimmt, so stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz aufgrund des Mangels oder Irrtums über die Mangelfreiheit der Leistung mehr zu. Diese Bestimmung 8.5. findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher ist.
8.6. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bereits bei Übergabe gem § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Beweislast der Mangelhaftigkeit liegt somit beim Kunden. Diese Bestimmung 8.6 findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher ist.
8.7. Im Falle von Verbesserungen oder Austausch der Leistung kommt die gesetzliche Gewährleistungsfrist wiederum nur hinsichtlich des verbesserten oder ausgetauschten Teils der Leistung erneut zu tragen.
9. Haftung und Schadenersatz
9.1. Die Haftung von Nothegger für leicht und grob fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist zudem für reine Vermögensschäden, Gewinnentgang, Schäden Dritter, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ausgeschlossen.
9.2. Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB wird ausgeschlossen. Diese Bestimmung 9.2 findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher ist.
9.3. Die Haftung von Nothegger ist der Höhe nach mit der Versicherungssumme gedeckelt.
9.4 Ansprüche aus Schadenersatz gegenüber Nothegger oder Mitarbeitern von Nothegger erlöschen binnen drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Sofern der Kunde Verbraucher ist ist eine Frist von drei Jahren maßgeblich.
9.5. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten haftungsbeschränkende oder -ausschließende Bestimmungen dieses Punkts 9 nicht, sofern und soweit seitens Nothegger grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
9.6. Sofern sich Nothegger zur Erfüllung vertraglicher Ansprüche eines Erfüllungsgehilfen bedient, wird die Haftung von Nothegger weiters auf jenen Betrag beschränkt, welchen Nothegger im Rahmen eines Rückgriffes auf den Erfüllungsgehilfen geltend machen könnte. Diese Bestimmung 9.6 findet keine Anwendung, wenn der Kunde Verbraucher ist.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Nothegger und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
10.2. Die Vertragsteile vereinbaren als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, das für den Sitz von Nothegger sachlich zuständige Gericht. Nothegger ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden Klage zu erheben. Sofern der Kunde Verbraucher ist, ist Nothegger bei einer Klagsführung gegen diesen
dazu verpflichtet, an dessen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung Klage zu erheben.
10.3. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Nothegger.
10.4. Der Kunde darf diesen Vertrag ohne schriftliche Zustimmung durch Nothegger nicht auf Dritte übertragen oder abtreten.
10.5. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, genügt zur Erfüllung des Schriftformerfordernisses die Versendung eines E-Mails.
10.6. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Nothegger auch vertragsrelevante Informationen dem Kunden per E-Mail zukommen lässt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-E-Mail-Adresse Nothegger unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber Nothegger entstehen, haftet Nothegger nicht.
10.7. Der Kunde darf mit Forderungen gegen Ansprüche von Nothegger nur aufrechnen, wenn die Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang mit den Ansprüchen stehen, anerkannt wurden oder gerichtlich festgestellt sind.
10.8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
10.9. Der Kunde ist verpflichtet, Nothegger Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben. Gibt der Kunde eine Änderung der Anschrift nicht bekannt, so gilt ihm eine an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift versendete Erklärung von Nothegger dennoch als zugegangen.
10.10. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
Stand: September 2021